10.08.2020
Für die Zertifizierung nach dem Arbeitsschutzmanagementsystem Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC) müssen Unternehmen nachweisen können, dass ihre operativ tätigen Mitarbeiter (z.B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure, Handwerker und Hilfskräfte) und die operativ tätigen Führungskräfte (z.B. Bauleiter, Projektleiter, Meister, Vorarbeiter und Obermonteur) zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) von unabhängiger Stelle geschult und geprüft wurden.
https://www.dekra.de/de/arbeitssicherheit-personenzertifizierungen/